Im beruflichen Kontext fällt heutzutage immer häufiger der Begriff Freelancer. Dieser klingt im ersten Moment zwar überaus beeindruckend, allerdings wissen viele Menschen gar nicht, was sich hinter dieser Bezeichnung eigentlich verbirgt.
Was genau unter einem Freelancer verstanden wird und was diejenigen, die Freelancer werden möchten, grundsätzlich beachten müssen, erklärt der folgende Beitrag.
Was ist ein Freelancer eigentlich?
Der englische Begriff Freelancer wirkt modern und hip. Allerdings bedeutet das englische Wort im Grunde nichts anderes als „freier Mitarbeiter“. Damit handelt es sich bei einem Freelancer um eine Person, die bei einem Unternehmen nicht fest angestellt ist, allerdings Aufträge für dieses umsetzt.
Besonders häufig sind die Freelancer dabei in den Bereich Public Relations, Marketing, Consulting oder der IT zu finden. Sie verfügen in den meisten Fällen über eine fachliche Spezialisierung oder spezielle Qualifikationen.
Unternehmen engagieren Freelancer für ein bestimmtes Projekt, welches eine zeitliche Begrenzung aufweist. Nach dem Abschluss des jeweiligen Projektes wendet sich der Freelancer dann wieder anderen Aufträgen zu. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Freelancer kann im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags definiert werden.
Sobald er seine Tätigkeit für ein Unternehmen beendet hat, muss eine Rechnung dafür von dem Freelancer ausgestellt werden. Welche Preise er dabei für seine Arbeit nimmt, kann der Freelancer frei selber festlegen.
Freie Einteilung von Arbeitsort und -zeit
In den Unternehmen, in denen die Freelancer arbeiten, besteht für sie grundsätzlich kein Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Vielmehr können sich die freien Mitarbeiter ihre Arbeitszeit und ihren -ort vollkommen flexibel einteilen beziehungsweise aussuchen. Daneben sind sie gegenüber dem Unternehmen, für das sie einen Auftrag ausführen, nicht weisungsgebunden.
Allerdings müssen die Freelancer auch die Verantwortung für ihre Versteuerung und ihre soziale Absicherung alleine tragen. Sozialversicherungspflichtig sind sie als Freelancer grundsätzlich nicht. Für sie besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub oder Kündigungsschutz.
Um ihre Arbeit ausüben zu können, benötigen die Freelancer von dem Finanzamt eine Steuernummer. Ohne diese dürfen sie ihrer Tätigkeit nicht offiziell nachgehen. Möchte ein Freelancer ein Gewerbe betreiben, ist außerdem eine Anmeldung bei dem Gewerbeamt notwendig.
Bei einem Freelancer handelt es sich im Übrigen nicht um einen Freiberufler. Durch den Begriff wird lediglich die Art ihres Arbeitsverhältnisses beschrieben, also die freie Mitarbeit in einem Unternehmen. Im Gegensatz dazu stellen Freiberufler eine eigene Berufsgruppe dar, die freie Berufe, wie Architekten, Anwälte oder auch Ärzte umfasst.
Das Risiko der Scheinselbstständigkeit
Ein Risiko, welches Freelancer im Rahmen ihrer Tätigkeit stets berücksichtigen müssen, ist die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Diese beschreibt, dass der Anschein einer Selbstständigkeit erweckt wird, obwohl eigentlich ein herkömmliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem freien Mitarbeiter besteht.
Dabei gibt es einige Kriterien, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen. Diese bestehen beispielsweise darin, dass ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber gearbeitet wird. Auch Anweisungen des Auftraggebers, wo, wann und wie gearbeitet werden muss, sprechen für die Scheinselbstständigkeit.
Freie Mitarbeiter, die einen festen Bestandteil eines Teams bilden und wie ein Angestellter acht Stunden am Tag arbeiten, gehen ebenfalls ein hohes Risiko hinsichtlich der Scheinselbstständigkeit ein. Dies gilt ebenso, wenn der PC des Auftraggebers genutzt und Aufgaben erledigt werden, die eigentlich nicht zu den eigenen Kernkompetenzen und dem Arbeitsprofil passen.