Der Bundestag hat in diesem Jahr einige Veränderungen beschlossen, die alle Unternehmen in Deutschland betreffen. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung und die Investitionen. Arbeitgeber, Selbstständige und Freiberufler sind aufgefordert, sich mit den veränderten Rahmenbedingungen des Gesetzgebers zu befassen. Für die korrekte Umsetzung und Abrechnung sind ab dem kommenden Jahr Neuerungen geplant, die nur mit einer Software auf dem neusten Stand umzusetzen sind.
Änderungen am Lohn
Ab dem kommenden Jahr ändern sich die Beitragssätze für die Sozialversicherungen, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland bezahlen muss. Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird spürbar steigen, und zwar um 0,5 Prozentpunkte ab Januar 2019. Er beträgt dann 3,05 Prozent des Bruttolohns für Arbeitnehmer mit Kindern. Kinderlose zahlen sogar 3,3 Prozent ihres Lohns für die Pflegeversicherung. Mit den Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr soll eine bessere Pflegeversorgung sichergestellt werden.
Eine weitere Änderung bei der Software für Lohn- und Gehaltsabrechnung betrifft die Arbeitslosenversicherung. Hier muss die Software zur Lohnbuchhaltung einen neuen Beitragssatz von 2,5 Prozent berücksichtigen, derzeit sind es noch 3 Prozent.
Geringerer Zusatzbeitrag, mehr Geld
Bei der Lohnbuchhaltung wird eine weitere Veränderung Auswirkungen auf den Gehaltszettel bringen. Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 2019 gesenkt, und zwar auf maximal 0,9 Prozent. Die finanzielle Situation der Krankenkassen ist so gut, dass höhere Beiträge nicht notwendig sind. Zudem wird zum System der Beitragsparität zurückgekehrt, Arbeitnehmer müssen fortan nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages selbst zahlen.
Eine weitere Veränderung ist für alle Unternehmen interessant, die Midi-Jobber beschäftigen. Sie dürfen ab Juli 2019 mehr Geld verdienen, ohne steuerlich schlechter dazustehen. Die Einkommensgrenze, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge genutzt wird, steigt. Von derzeit 850 auf dann 1.300 Euro pro Monat – davon profitieren alle Arbeitnehmer, die derzeit weniger 1.300 Euro pro Monat verdienen. Sie zahlen weniger Beiträge und erzielen ein höheres Nettogehalt.
Steuerentlastungen auf breiter Front
Für Arbeitnehmer sind sogenannte Jobtickets ab dem kommenden Jahr einkommenssteuerfrei nutzen. Damit soll die Mobilität in eine andere Richtung gelenkt und der ÖPNV gefördert werden. Steuererleichterungen für Fahrzeuge mit Elektromotor sollen zudem den Weg vom Verbrennungsmotor zum E-Motor beschleunigen. Für Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb, die privat genutzt werden, ist nur ein Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat zu versteuern. Alle ab 2019 bis 2022 angeschafften Dienstfahrzeuge müssen Unternehmen sogar nur mit einem Prozent vom halben Bruttolistenpreis versteuern. Die Veränderungen sind im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) und bei der Einnahmenüberschussrechnung mit einer aktuellen Software oder einem passenden Tool zu berücksichtigen.